Daten zu Menschenhandel
Menschenhandel ist nicht nur ein weltweites Phänomen, sondern findet auch hier in Deutschland statt.
Deshalb wollen wir darüber aufklären und an vorhanden Strukturen arbeiten, damit Menschen, die in Deutschland ausgebeutet werden die Unterstützung und den Schutz bekommen, der ihnen rechtlich zusteht und den sie benötigen.
Grundsätzlich ist der Menschenhandel in internationalen Protokollen wie dem sogenannten UN Palermo Protokoll 2002, der EU-Konvention 2005 und der EU-Richtlinie von 2011/2024 gesetzlich definiert.
In Deutschland findet sich die strafrechtliche Definition von Menschenhandel im Strafgesetzbuch wieder unter den §§ 232 StGB ff. wieder.
Unter Menschenhandel wird ein Prozess verstanden, der sich durch die Anwerbung mit Hilfe bestimmter Tatmittel auszeichnet und die Ausbeutung einer Person zum Ziel hat. Menschenhandel kann somit stattfinden ohne das eine Person bereits ausgebeutet wird. Allein die Absicht ist strafbar.
Menschenhandel in Deutschland betrifft ebenfalls verschiedene Ausbeutungsformen. Am häufigsten ist dabei die sexuelle Ausbeutung vor allem in der Prostitution, gefolgt von Arbeitsausbeutung. Weniger bekannte Fälle gibt es in Bezug auf kriminelle Ausbeutung z.B. erzwungener Diebstahl, Erzwungene Bettelei oder Organhandel. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass dies nur das sogenannte Hellfeld ist, also die Verfahren, welche der Polizei bekannt wurden. Expertinnen und Experten der Strafverfolgung als auch der Fachberatungsstellen gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer in allen Bereichen aus.
Für mehr Informationen zu der Situation von Menschenhandel in Deutschland veröffentlicht das Bundeskriminalamt jährlich ein Bundeslagebild.