Arbeitsausbeutung
Zunächst ist zu sagen, dass es keine einheitliche Definition für Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung gibt. In den internationalen Richtlinien der UN und der EU wird im Zusammenhang mit Menschenhandel von Zwangsarbeit, Sklaverei, Schuldknechtschaft und sklaverei-ähnlichen Verhältnissen gesprochen.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Menschenhandel einen Prozess abbildet der aus
Handlungen wie die Anwerbung einer Person, Mitteln wie die Täuschung und Zwang
gegenüber einer Person und einem Zweck zur Ausbeutung besteht wie z. B. Sklaverei oder Zwangsarbeit.
Jedoch können sich Personen auch in Zwangsarbeit und sklaverei-ähnlichen Verhältnissen wiederfinden ohne zuvor von Menschenhandel betroffen gewesen zu sein.
Häufig werden Personen in ihren Heimatländern angeworben und ihnen werden falsche Versprechungen über die Arbeit, die Arbeitszeit, die Wohnverhältnisse und den Lohn gemacht.
In Deutschland angekommen, wird der Lohn dann häufig zurückgehalten, zum Teil um fiktive Schulden für die Reise nach Deutschland und/oder die Unterkunft abzubezahlen.
Dies wird genutzt, um die Personen in Abhängigkeit zu bringen und zu halten. Dabei kommt es auch vor, dass Arbeitgeber zunehmend so viel Druck und zum Teil auch Gewalt ausüben, dass sich die Ausbeutung zu Zwangsarbeit steigert.
Die Person ist dann gar nicht mehr in der Lage einen freien Willen ausüben und der Ausbeutung zu entfliehen.
Es wird daher bei der Arbeitsausbeutung auch häufig von einem Kontinuum der Ausbeutung gesprochen. Dies lässt sich gut durch eine Pyramide darstellen.
An der Spitze stehen die Arbeitsverhältnisse, die der Sklaverei und dem Menschenhandel zu zuordnen sind, gefolgt von schwerster, strafrechtlich-relevanter Arbeitsausbeutung und Ausbeutungsverhältnissen, welche zivilrechtliche Folgen haben können.
Die Übergänge sind dabei fließend und die Formen nicht immer klar trennbar. Dies macht auch die Ermittlungen in diesem Bereich schwierig. Zu dem kommt, dass die betroffenen Personen sich häufig selbst nicht als Opfer wahrnehmen, da sie dem Arbeitsverhältnis häufig zu Beginn zu gestimmt haben und/oder sich nicht bewusst sind, dass die Ausbeutung strafbar ist.
Risikobranchen in Deutschland
In Deutschland betrifft die Arbeitsausbeutung insbesondere folgende Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko bzw. Aufkommen von Ausbeutung vorkommt:
Beispiele aus der Presse:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-vor-dem-landgericht-bauernpaar-wegen-sklaverei-angeklagt.9ca122e8-99f4-432e-89e9-7074e3757eb1.html
https://www.rnd.de/panorama/bauernpaar-wegen-menschenhandels-verurteilt-richter-spricht-von-entwuerdigenden-O3J2DDCT3WTSBEIIHNKSK6OFY4.html